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Aktualisiert am: 18.05.2012
St. Veit
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Meldewesen

Zuständig

Meldeauskünfte

Jede Person, gleichgültig ob es sich um einen österreichischen Staatsbürger oder um einen Fremden handelt, hat die Möglichkeit, gegen Nachweis der Identität die Erteilung einer Meldeauskunft aus dem Örtlichen oder Zentralen Melderegister zu verlangen.

Für die Erteilung der Auskunft ist es notwendig, dass der Auskunftswerber den Gesuchten durch bestimmte Merkmale soweit individualisiert, dass Mehrfachauskünfte nicht möglich sind.
Meldeauskünfte können sowohl persönlich als auch im Postwege an die Meldebehörde gerichtet werden. Eine telefonische Auskunft ist nicht möglich!

Für Meldeauskünfte aus dem Zentralen Melderegister werden zwingend folgende Angaben benötigt:

  • Vor- und Familienname
  • Geburtsdatum
  • ein zusätzliches Merkmal, d.h. ein Bestandteil der Meldedaten

Gebühren:

Meldeauskunft aus dem OMR - Eingabegeb. € 13,20 und Verwaltungsabg. € 2,10
Meldeauskunft aus dem ZMR - Eingabegeb. € 13,20 und Verwaltungsabg. € 3,00

Bei persönlicher Vorsprache entfällt die Eingabegebühr.
Die Gebühr ist auch fällig, wenn die Abfrage ergebnislos war.

Meldeauskunft für Hausbesitzer:

Informationen über gemeldete Personen in einer wohnung oder einem haus erhält nur der/die HausbesitzerIn. Kann der/die HausbesitzerIn nachweisen, dass er/sie der/die EigentümerIn ist, hat die meldebehörde Namen und Adressen aller im Haus oder in einer Wohnung angemeldeten Personen aus dem Melderegister bekannt zu geben.

Erforderliche Unterlagen:

  • Amtlicher Lichtbildausweis
  • Nachweis des Eigentums (neuerer Grundbuchsauszug über die betreffende Liegenschaft)

Gebühren:

Eingabegebühr: € 13,20 (bei mündlicher Antragstellung entfällt die Eingabegebühr)

Für die erste in die Auskunft aufzunehmende Person - € 5,45
Für jede weitere in die Auskunft aufzunehmende Person - € 2,10

 

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